Gutbürgerliche Küche, Snacks

Stuttgarter Hütte

Die Alpenvereinshütte gehört zu der Sektion in Schwaben des deutschen Alpenvereins. Ihr Standpunkt ist in Tirol, an der Grenze zu Vorarlberg.


Öffnungszeiten

voraussichtlich ab 16.06.2023 geöffnet

Nächtigung

Der Nächtigungstarif beinhaltet etwaige AV-spezifische Abgaben wie den Heizkostenzuschlag im Winter sowie die Reisegepäcksversicherung. Beim Bezahlen stellt der Hüttenwirt einen Beleg (Kassenbon oder Schlafmarke) aus, der gleichzeitig als Nachweis für die Reisegepäcksversicherung gilt. Die Fremdenverkehrsabgabe/Ortstaxe kann separat erhoben werden. Den Jugendtarif erhalten ebenso Jugendleiter/-innen und Jugendführer/-innen bei Vorlage ihres gültigen Jugendleiter-/Jugendführer-Ausweises bzw. beim DAV mit gültiger Jahresmarke. Vorhandene Notlager werden erst dann vergeben, wenn sämtliche Schlafplätze belegt sind. Mitglieder und auch Nichtmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nächtigen im Notlager unentgeltlich, alle anderen Personen haben einheitlich € 6,00 zu entrichten.

Die Übernachtungsermäßigung und weitere Vergünstigungen erhalten Alpenvereinsmitglieder nur gegen Vorlage des gültigen Mitglieds- ausweises. Gleichgestellt sind alle Mitglieder alpiner Vereine, auf deren Mitgliederausweis das Gegenrechtslogo und/oder das österreichische Gegenrechtslogo aufgedruckt oder aufgeklebt ist.



Kostenlose Übernachtungen
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz sowie nach der 5-plus-1-Regel Tourenführer/-innen, Wanderleiter/-innen, Kletterbetreuer/-innen, Fachübungsleiter/-innen, Jugendführer/-innen, Jugendleiter/-innen und Familiengruppenleiter/-innen des OeAV, DAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind.



Bergsteigerverpflegung
Für mindestens ein „Bergsteigeressen“ zahlen Mitglieder und ihnen Gleich gestellte einen um mindestens 10% ermäßigten Preis, der jedoch nicht höher sein darf als 9 €. Es wird ein alkoholfreies Getränk angeboten, das mindestens 40% billiger ist als Bier in gleicher Menge. Mitglieder haben das Recht auf Teewasser für 3 €/Liter (inkl. 2 Tassen).



Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen (diese werden von der Sektion im Einvernehmen mit dem Hüttenwirt festgelegt!).
Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste
5 €/Übernachtung. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

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