
Barrierefreiheitserklärung für die Website lechzuers.com
Grundlage dieser Erklärung
Lech-Zürs Tourismus GmbH ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.lechzuers.com/de und wurde am 26.06.2025 von der Firma MASSIVE ART WebServices GmbH im Zuge eines Barrierefreiheits-Audits durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist zum aktuellen Stand wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht mit der 'Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1' beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. Wir arbeiten gerade stetig daran, das Problem zu beheben und allen angezeigten Medien eine barrierefreie Alternative zur Verfügung zu stellen.
- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. Dieses Problem wird gerade unmittelbar seitens der Entwicklung behoben, um die Inhalte zugänglich zur Verfügung zu stellen.
- Die Restaurant-Detailseite enthält Anchor-Steuerungselemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
- Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften
- Der Header-Slider der Startseite und dessen Paginierung kann mit der Tastatur nicht manipuliert werden. Die Titel der Header Slider entsprechen nicht einer korrekten, semantischen Struktur.
- Auf einzelnen Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind, da Zweck und Inhalt der Medien als nicht relevant zum Kontext des Inhalts empfunden wird.
- Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, obwohl keiner vorhanden ist.
- Attribut Aria-hidden Elemente, die gleichzeitig fokussierbar sind, werden auf einzelnen Seiten angezeigt. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
- Control-Pfeile der Bildvorschau, sind nicht korrekt mit der Tastatur anwählbar.
- Eingebundene Videos sind nicht mit Audiodeskriptionen oder Text-Alternativen versehen, womit relevante visuelle Informationen teilweise nicht beschrieben werden.
- Die eingebetteten Inhalte der iFrames stammen von Drittanbietern und liegen außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs. Eine vollständige Bewertung dieser Inhalte nach den WCAG-Kriterien ist daher nur eingeschränkt möglich, wie es auch in der europäischen Norm EN 301 549 vorgesehen ist.
Begründung
Wir sind uns der Barrieren bewusst und planen, diese in den kommenden Monaten zu beseitigen. Ziel ist es, die Barrierefreiheit deutlich zu verbessern, um die uneingeschränkte Nutzung für alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, sicherzustellen.
Nicht barrierefreie Dokumente
Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei. Das bedeutet, dass diese Dokumente von unterstützenden Technologien wie Screenreadern teilweise nicht oder nur eingeschränkt gelesen werden können. Wir arbeiten daran, die Barrierefreiheit dieser Dokumente zu verbessern und künftig barrierefreie PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, um den Zugang zu allen Inhalten für alle Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Lech-Zürs Tourismus GmbH
E-Mail: info@lechzuers.com
Schlichtungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unseren Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte
Mariahilfer Straße 103, Stiege 1, Top 18
1060 Wien
office@verbraucherschlichtung.at
Tel.: +43 1 890 63 11